Wegbereiter für die „App auf Rezept“
bvitg und BiM positionieren sich gemeinsam als Spitzenverbände für die Rahmen- und Vergütungsverhandlungen sowie die Einrichtung der Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).
Berlin/Hamburg, 12.09.2019: Von der Dokumentation des Blutzuckerspiegels bis hin zur Unterstützung bei der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln – schon heute gehören Gesundheits-Apps für viele Patientinnen und Patienten zum Alltag. Ab 2020 sollen diese nun auf Grundlage des neuen „Digitale Versorgung Gesetz – DVG“ verschrieben und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Bei den hierfür anstehenden Verhandlungen für eine geregelte Vergütung und die Einrichtung einer Schiedsstelle stehen durch die Kooperation zwischen dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) und dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zwei zentrale Spitzenverbände für Anbieter von IT und digitalen Anwendungen