Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Stand der Dinge bei DiGA & Co

Pia Maier, Vorstand BiM e.V.

Ein Beitrag von Pia Maier
Die gemeinsame Stelle hat ihre Arbeit aufgenommen, demnächst wird die DiPA-Rahmenvereinbarung verhandelt und die Verbände rangeln untereinander – das ist grob zusammengefasst der Stand der Dinge rund um DiGA – und künftig eben auch DiPA.

Die DiGA-Rahmenvereinbarung ist seit Ende 2021 ausverhandelt. Nach 1 ¾ Jahren und zwei Schiedsverfahren sind nun die Rahmenbedingungen für die Verhandlung des Vergütungsbetrages, für Höchstbeträge und Schwellenwerte entschieden. Das Regelwerk ist komplex und versucht dem neuen Markt gerecht zu werden. Insbesondere der Aufwand, der für die Ermittlung der Höchstbeträge betrieben wird, ist immens – fast vergisst man darüber, dass die Höchstbeträge nur die ersten 12 Monate des Lebenszyklus einer DiGA betreffen, danach gilt der Vergütungsbetrag, auch wenn er vielleicht erst später verhandelt wird. Die Regelung ist so komplex geraten, weil sie versucht die realen tatsächlichen Preise aufzugreifen, dynamisch zu sein und dabei keine einfachen Ausweichstrategien zulässt. Ein stumpfes Absenken aller Preise um X Prozent hätte schließlich hautsächlich dazu geführt, dass die Hersteller mit einem tatsächlichen Preis plus X Prozent in den Markt gegangen wären.
Die komplexe Regelung bringt ein neues Gremium mit sich – die gemeinsame Stelle, ein zu gleichen Teilen aus Herstellerverbänden und GKV-SV besetztes Gremium, das nun die Schritte rund um die Höchstbeträge und Schwellenwerte im Sinne der Selbstverwaltung koordiniert. Hier werden Widersprüche rund um die Gruppeneinteilung und die Ausnahmeregelungen besprochen und die eigentliche Rechenarbeit paritätisch erledigt. Praktisch trifft sich fast die gleiche Runde von Personen, die vorher fast zwei Jahre verhandelt haben, nun fast genauso regelmäßig in Sitzungen der gemeinsamen Stelle wieder. Gut, dass wir immer ein gutes Verhandlungsklima gewahrt haben – freundlich im Stil, hart in der Sache.
Und sobald die gemeinsame Stelle die ersten Höchstbeträge und Schwellenwerte erledigt haben wird, und dann nur noch seltener tagen wird, geht es mit dem nächsten Thema von vorne los: Die Rahmenvereinbarung der digitalen Pflegeanwendungen wird als nächstes verhandelt. Noch fehlen zwar ein paar Detailregelungen, die per Verordnung aus dem BMG kommen müssen, doch der Prozess ist vom GKV-SV schon gestartet. Wir werden uns für die Hersteller, die Pflegeanwendungen haben oder planen hier natürlich auch wieder gut aufstellen und die Verhandlungen mitführen.
Wer sich hier intensiver einbringen möchte, melde sich bitte bei mir: pia.maier@bundesverbandinternetmedizin.de

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