Vorstellung der Höchstbeträge und Schwellenwerte in der DiGA-Rahmenvereinbarung durch die DiGA-Herstellerverbände
Ein Beitrag von Pia Maier Die DiGA-Rahmenvereinbarung ist endlich fertig! Die Verbände werden die Inhalte am 15.12.2021 von 10:00 bis 11:30 Uhr wieder gemeinsam vorstellen. Wer sich anmeldet bekommt direkt im Anschluss FAQs mit den wesentlichen Inhalten. Die Veröffentlichung der geschiedsten Fassung erwarten wir für den 17.12.2021.
Nach einem umfänglichen Schiedsverfahren hat die Schiedsstelle nun Höchstbeträge und Schwellenwerte festgelegt. Wir sind froh, dass das System auf DiGA-Preisen beruht – also nur auf Preisen der gelisteten DiGA. Und wir werden die weitere Detailarbeit nicht dem GKV-SV allein überlassen, sondern das Rechnen und die vielen kleinen Entscheidungen bei der Umsetzung in einer gemeinsamen Stelle mitgestalten. Froh sind wir außerdem über die Schwellenwerte – damit wird ein Niveau geschaffen, innerhalb dessen die Hersteller Preisfreiheit haben. Wir hätten uns ein höheres Niveau gewünscht, am liebsten hätten wir jetzt ganz auf Höchstbeträge verzichtet und wir hätten das System bestimmt nicht so gebaut, dass alle halbe Jahre neu berechnet wird – aber das ist eben Selbstverwaltung. Keine Seite setzt sich so ganz durch und alle knirschen über die Entscheidung mit den Zähnen.