Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen – Erste Zusammenarbeit der Verbände

Pia Maier

Ein Überblick von Pia Maier

Alle Verbände, die beim GKV-Spitzenverband ein Verhandlungsmandat für die Rahmenvereinbarung Digitale Gesundheitsanwendungen angemeldet haben, stehen in den Startlöchern. Vierzehn Verbände haben sich beim GKV-SV gemeldet, zurzeit wird geprüft, wer davon die Voraussetzungen (Vertretung von DiGA-Herstellern) wirklich erfüllt.

Alle Verbände, die beim GKV-Spitzenverband ein Verhandlungsmandat für die Rahmenvereinbarung Digitale Gesundheitsanwendungen angemeldet haben, stehen in den Startlöchern. Vierzehn Verbände haben sich beim GKV-SV gemeldet, zurzeit wird geprüft, wer davon die Voraussetzungen (Vertretung von DiGA-Herstellern) wirklich erfüllt. Sieben davon haben sich schon mal zum gegenseitigen Kennenlernen getroffen und ein erstes Vorhaben gut gemeistert: Ein Vorschlag der Verbände an das BMG zum Weg der Verordnung der DiGA, denn es ist auch im BMG bis heute unklar, wie die DiGA eigentlich zum Patienten kommt.

 

Der Reihe nach: zu einem gegenseitigen Kennenlernen haben sich folgende Verbände getroffen: Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), Bundesverband Internetmedizin (BiM), Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), Spectaris, Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Labortechnik, Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV), Verband der Diagnsotica-Industrie  (VDGH), Verband digitale Gesundheit (VdigG) und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (zvei).

 

Die Runde zeigte, dass alle Verbände gemeinsame Interessen gegen den GKV-SV haben, aber sie zeigte auch, dass die großen Verbände vor allem ihre eigenen speziellen Themen im Blick haben, und SVDGV, VdigG und BiM am ehesten diejenigen sind, die Start-up-Interessen, bzw. Interessen neuer Player im Gesundheitswesen vertreten. Zeitgleich zu diesem ersten Beschnuppern ergab sich, dass das BMG einen Vorschlag der Kassen für die Verordnung von DiGA vorliegen hatte, der einhellig bei allen anwesenden Verbänden auf Widerstand stieß. Also wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich an einen Gegenvorschlag machen sollte.

Was ist der Inhalt des Kassenvorschlages? Die Kassen wollen, dass die Verordnung auf Papier (Freitext auf Muster 16) erfolgt und bei der Kasse zur Prüfung und Freischaltung eingereicht wird. Der Patient scannt das Rezept und lädt es in einer Kassen-App hoch, fotografiert und schickt es per Mail an die Kasse, oder tütet es in einen Briefumschlag und schickt es an die Kasse. Die Kasse generiert dann einen Freischaltcode, den sie dem Hersteller der DiGA und dem Patienten mitteilt. Wird der Code benutzt, ist das gleichzeitig die Abrechnungsgrundlage.

Der Widerstand gegen diesen Vorschlag lag vor allem in den Medienbrüchen und beim Genehmigungsvorbehalt der Kassen, der im Gesetz so nicht vorgesehen ist. Es galt also, einen Gegenvorschlag zu entwickeln, der dem Patienten unmittelbaren Zugang zur DiGA ermöglicht. Das kann durch einen Code-Server geschehen, der eineindeutige Freischaltcodes generiert. Dieser Code-Server sollte vom BMG beauftragt und neutral betrieben werden. Darauf könnte dann mit verschiedenen Systemen zugegriffen werden: Aus dem PVS heraus kann eine Verordnung generiert werden, die dem Patienten mit dem Freischaltcode und dem Hinweis, wo der die DiGA herunterladen kann oder erhält. Das kann über eine Verordnerplattform passieren, wie sie für die e-AU derzeit schon genutzt wird, da kann aber auch als Freitext auf Muster 16 und späteres Einreichen über einen Papierabrechner geschehen. All diese Lösungen sind unterschiedlich schnell umzusetzen - PVS-Anschluss dauert mit am längsten, wäre dann aber flächendeckend möglich. Verordnungsplattformen nutzen nur Teile der Ärzteschaft, die könnten es aber auch schnell ohne Medienbruch implementieren. Und für die Umsetzung ab Sommer müsste man die Notlösung Papierrezept/Scan vorübergehend akzeptieren. Damit haben wir eine Lösung, die zeitnah funktioniert, zukunftsorientiert ist, und perspektivisch eine vollständig elektronische Verordnung ermöglich,  auf die sich eine stattliche Anzahl von Verbänden gemeinsam verständigt hat. Nun ist es am BMG, sich die Lösung zu eigen zu machen.

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