Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Verhandlung der Rahmenvereinbarung Digitale Gesundheitsanwendungen

Pia Maier, Vorstand BiM e.V.
Pia Maier, Vorstand BiM e.V.

Ein Ausblick von Pia Maier

Ein Sommer voller Verhandlungstermine liegt hinter uns – und ein Herbst mit weiteren Terminen vor uns. Die Rahmenvereinbarung nimmt Gestalt an, aber einige Themen sind derart umstritten, dass eine Einigung in weiter Ferne liegt.

Die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und den 13 Herstellerverbänden laufen weiterhin als Videokonferenzen. Das funktioniert erstaunlich gut und hat vermutlich auch dafür gesorgt, dass die Option einer Preisverhandlung per Videokonferenz für beide Seiten möglich scheint. Die Verhandlung der praktischen Organisation der Preisverhandlungen ist zwischen den Partnern gut vorangegangen. Allerdings stoßen die praktischen Fragen auch immer wieder an Punkte, an denen die beiden Seiten weit auseinander liegen. Da die Verhandlungen noch laufen und damit auch schon besprochene Punkte noch nicht abschließend verhandelt sind, bleiben die Aussagen noch notgedrungen vage.

Da die Einigung über Höchstpreise, Schwellenwerte und einige andere Punkte erwartungsgemäß schwierig ist, war einer der ersten Punkte, die wir in den Verhandlungen geklärt haben, die Besetzung der Schiedsstelle. Vorsitzende und die beiden Beisitzer sind nun benannt und öffentlich bekannt. Vorsitzender ist Prof. Dr. Jürgen Wasem, Universität Duisburg-Essen. Er hat der AMNOG-Schiedsstelle viele Jahre vorgesessen. Seine Stellvertreterin ist Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Sozialrechtlerin an der Universität Freiburg. Für die Kassenseite verhandelt künftig Dr. Christopher Hermann, ehemaliger Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg und vor allem für sein Engagement für Rabattverträge bekannt. Die Seite der Hersteller hat Prof. Dr. Ulrich Gassner, Universität Augsburg benannt. Er hat die Forschungsstelle für E-Health-Recht gegründet.

Die ersten DiGA werden laut BfArM Mitte September im Katalog veröffentlicht und dann verordnungsfähig sein. Wir werden uns mit den Verhandlungen sputen müssen. Im Detail gibt es aber eben sehr unterschiedliche Auffassungen, was der tatsächliche Preis einer DiGA ist, welche Länder zum Preisvergleich herangezogen werden und welche Bemessungskriterien für die Vergütungsbeträge herangezogen werden können.

Außerhalb der Verhandlungen finden gerade auch viele Runden zur Abrechnung der DiGA statt. Die vorläufige Handhabung ist geklärt (Muster 16, Pseudo-PZN, Freischaltcode – wer mehr wissen möchte, melde sich bitte). Inzwischen sind wir mit der Gematik bereits dabei, die elektronische Verordnung der DiGA vorzubereiten. Der vorgelegte Vorschlag hat vor allem den Vorteil, dass der Patient/die Patientin nicht mehr selbst bei der Krankenkasse den Freischaltcode abholen müsste, sondern er direkt auf der e-Verordnung stehen würde – eine Hürde weniger auf der Weg zur Einlösung der DiGA-Verordnung.

Weitere Informationen zum Stand der Verhandlungen gibt es immer mal wieder auf workplace oder im direkten Kontakt:

pia.maier@bundesverbandinternetmedizin.de

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