Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Stellungnahme des BiM zum DVPMG

Pia Maier, Vorstand BiM e.V.

Ein Bericht von Pia Maier, Vorstand BiM e.V.

Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutzgesetz ist der vorliegende Referentenentwurf zum Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungsgesetz das dritte „digitale“ Gesetz der Ära Spahn. Sein zentraler Inhalt ist die Modernisierung der Telematikinfrastruktur und die weitere Planung, wann welche Berufsgruppe an die TI angeschlossen wird.

Der Referentenentwurf lässt aber leider viele notwendig zu regelnde Punkte außer Acht. Vor allem darauf geht der BiM in seiner Stellungnahme ein.

Wir hätten uns zum Beispiel klare Worte dazu gewünscht, welcher Art – wenn überhaupt – denn Höchstpreise für DiGA sein sollten. Stattdessen kapriziert sich der Entwurf dahingehend, dass das BMG eine Frist setzen kann, wenn die Selbstverwaltung Höchstbeträge nicht in der Rahmenvereinbarung vorsieht. Das ist weder Fisch noch Fleisch – was soll eine Frist, wenn klar ist, dass die Seite der Gesetzlichen Krankenkassen diese Regelung will und bereits die Schiedsstelle angerufen hat, weil eine Einigung mit den Herstellern aus guten Gründen auf dem Verhandlungsweg nicht möglich ist. Schließlich würden geeinigte Höchstpreise in beiden Lagern den Verdacht schüren, dass die Höchstbeträge entweder zu hoch oder zu niedrig ausgefallen wären.

Die Einführung von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) begrüßen wir ebenfalls ausdrücklich. Verbunden mit der Forderung nach Gleichstellung mit den DiGA, denn die DiPA starten als eine Art DiGA light mit deutlich geringeren Anforderungen und Möglichkeiten. Im Gegensatz zu den DiGA ist hier keine Erprobung vorgesehen, es gibt keinen freien Preis im ersten Jahr und die Höhe der DiPA-Ergänzungsleistungen für Pflegende werden schon im Gesetz begrenzt. Damit wird ein weiterer Bereich der digitalen Innovationen nur stark eingeschränkt zugelassen.

Viele Unklarheiten hat der Einsatz von DiGA im Krankenhaus – wie können sie während des Krankenhausaufenthaltes eingesetzt werden, darf das Krankenhaus bei der Entlassung die „Quartalspackung“ DiGA verordnen? Hier hätten Klarstellungen die Debatte weiterbringen können.

Die Daten der DiGA werden bald Teil der elektronischen Patientenakte sein – ein begrüßenswerter Schritt. Um so wichtiger wäre der Zugang von Herstellern zu diesen Daten über das Forschungsdatenzentrum. Die Kombination von Nutzungsdaten mit medizinischen Daten, die dadurch möglich wären, können die Forschung und die Entwicklung von DiGA wesentlich voranbringen. Daher fordern wir einen Zugang der Hersteller von DiGA zu Daten, die mit ihrer DiGA im Zusammenhang stehen über das Forschungsdatenzentrum.

Hier gelangen Sie zur Stellungnahme!

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