Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

DiGA-Verordnung und Rahmenvereinbarung werden vorbereitet

Pia Maier, Vorstand BiM e.V.

Ein Überblick von Pia Maier

Die DiGAV und der Leitfaden des BfArM für die DiGA liegen inzwischen vor, dennoch sind noch viele Details zu klären und BiM ist dabei mittenmang. Die offiziellen Verhandlungen mit dem GKV-SV starten im Juni und die genauen Wege der Verordnung und Abrechnung werden gebahnt.

 

Zusammen mit 12 anderen Verbänden muss die Rahmenvereinbarung mit dem GKV-SV verhandelt werden. Der GKV-SV startete einen Aufruf, wer sich als „maßgeblicher Verband der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen“ sieht. Es gab insgesamt 14 Rückmeldungen, ein Verband hat sich inzwischen zurückgezogen. Während einige andere Verbände zunächst noch erklären mussten, auf welcher Grundlage sie sich als politische Vertretung ihrer Mitglieder sehen, oder ob sie wohl wirklich ausreichend Hersteller von DiGA in ihren Reihen hätten, war der BiM gleich als maßgeblicher Verband akzeptiert. Die vorherige Vorstellung beim GKV-SV und die Einladung zur Mitgliederversammlung haben da sicherlich geholfen - die kennen uns.

Nun werden die Verhandlungen vorbereitet - in Videokonferenzen. Dank der Übung, die wir alle darin inzwischen haben, gelingt das trotz der großen Zahl der Verbände gut. Nicht zuletzt, da sich die Verbände schon in diversen Telefonkonferenzen abgesprochen haben. Dabei ist die Stimmung gut und der Wille zur Einigung da, denn alle wollen DiGA auf den Markt bringen. Allerdings sind wir auch noch nicht zu den Details vorangeschritten, da mögen die unterschiedlichen Interessen der Verbände dann doch noch zu Tage treten.

Neben den Inhalten der Vereinbarung (Anzahl der Verhandlungen, Regeln für Dinge wie Teilnahme, Protokoll, Unterlagen…) gilt es auch die Schiedsstelle zu besetzen. Wenn die Verhandlungen zwischen Hersteller und GKV-SV über den Preis nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, wird diese Schiedsstelle dann bestimmen, welchen Betrag die Krankenkassen für die DiGA ab dem 13. Monat erstatten. Die Schiedsstelle wird also in Konfliktfällen eine enorme Bedeutung haben. Es sind drei „unparteiische“ Vorsitzende gemeinsam mit dem GKV-SV und zwei weitere Vertreterinnen/Vertreter der Hersteller zu benennen. Leider findet sich unter den Vorschlägen gerade kaum eine Frau - Ideen hierzu sind herzlich willkommen! Gesucht wird nach juristischem und/oder gesundheitsökonomischem Sachverstand und einer gewissen Nähe zu den Themen der Digitalen Gesundheitswirtschaft.

 

Die Rahmenvereinbarung ist dabei nicht das einzige Thema, das derzeit in diversen Runden besprochen wird. Auch der Weg der DiGA in die Verordnung und zum Patienten/zur Patientin wird zur Zeit zwischen Kassen und Verbänden besprochen. Da hier das Gesetz keinen detaillierten Weg vorgegeben hat, gilt es eine pragmatische Lösung zu finden, die rasch funktioniert. Das wird für keine der beiden Seiten optimal sein, aber ein voll digitaler Weg über die Telematikinfrastruktur wird erst in circa zwei Jahren umgesetzt werden. Für die Zwischenlösung wird ein LOI zwischen Kassen und Herstellern geschlossen werden, die Vorbereitungen dazu laufen. Letzter Punkt: Auch die Details der Abrechnung zwischen Herstellern und Kassen sind noch auszuarbeiten, damit allen, die DiGA in Verkehr bringen, auch klar ist, welche Wege für die Abrechnung mit allen gut 100 Krankenkassen gelten. Diese sogenannte Abrechnungsrichtlinie nach §302 SGB V wird ebenfalls in Absprache mit den Herstellerverbänden angepasst an die Anforderungen der DiGA.

 

Wer sich zu diesen Punkten austauschen, eigene Interessen und Know-how einbringen möchte, ist herzlich eingeladen sich zu melden: pia.maier@bundesverbandinternetmedizin.de

 

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