Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Neue Satzung des Bundesverbandes Internetmedizin beschlossen

Neben der Vorstandswahl konnten die Mitglieder des BiM e.V. über eine Änderung der Satzung abstimmen.

Für eine Satzungsänderung bedarf es entsprechend des § 10 Abs. 4 der geltenden Satzung einer Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen. Über die Satzungsänderung haben die Mitglieder wie folgt abgestimmt:

Von den 61 Mitgliedern stimmten 55 mit ja und 3 mit nein bei 3 Enthaltungen. Damit ist die Satzungsänderung beschlossen.

Hier können Sie sich die neue Satzung des BiM e.V. ansehen.

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