Neue Satzung des Bundesverbandes Internetmedizin beschlossen
Neben der Vorstandswahl konnten die Mitglieder des BiM e.V. über eine Änderung der Satzung abstimmen.
Für eine Satzungsänderung bedarf es entsprechend des § 10 Abs. 4 der geltenden Satzung einer Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen. Über die Satzungsänderung haben die Mitglieder wie folgt abgestimmt:
Von den 61 Mitgliedern stimmten 55 mit ja und 3 mit nein bei 3 Enthaltungen. Damit ist die Satzungsänderung beschlossen.
Hier können Sie sich die neue Satzung des BiM e.V. ansehen.