Wahl des neuen BiM-Vorstandes und Abstimmung über eine Satzungsänderung
Liebe Mitglieder des Bundesverbandes Internetmedizin,
gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 der Satzung des Bundesverbandes Internetmedizin wird alle drei Jahre der Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt. In diesem Jahr steht die Neuwahl des Vorstandes an. Die Mitgliederversammlung wurde von uns am 28. Januar 2020 durchgeführt. Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung, wenn zwei Drittel der Stimmen der Mitglieder vertreten sind, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Da auf der Mitgliederversammlung am 28.1.2020 nicht ausreichend viele stimmberechtigte Mitglieder anwesend waren, hat der Vorstand die Wahl im schriftlichen Verfahren beschlossen. Eine Wahl per Email ist dabei nicht möglich. Gleichzeitig hat der Vorstand die Änderung der Satzung beschlossen, welche auch zur Abstimmung steht.
Die Auszählung der Stimmen in der Geschäftsstelle wird von einem Rechtsanwalt überwacht. Der Geschäftsführer teilt das Abstimmungsergebnis den Mitgliedern und dem Vorstand unverzüglich schriftlich mit.
Am 13. Februar 2020 wurden an alle ordentlichen Mitglieder des BiM e.V. per Post die Wahlunterlagen versandt. Diese bestehen aus einem persönlichen Anschreiben, den Stimmzettel für die Wahl des Vorstandes, den Stimmzettel für die Wahl zur Satzungsänderung und die vorgeschlagenen Änderungen zur Satzung. Fördermitglieder des Bundesverbandes Internetmedizin sind nicht wahlberechtigt.
Bitte senden Sie uns die Stimmzettel im anliegenden frankierten Briefumschlag zurück bis zum 15.3. 2020. Eingehende Stimmzettel nach Ablauf der Frist können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wahl des Vorstandes
Zur Wahl des Vorstandes haben sich neben den derzeit agierenden Vorständen Sebastian Vorberg, Markus Müschenich und Frank Stratmann mit Pia Maier und Sabrina Kühn zwei neue Bewerberinnen aufgestellt.
Abstimmung über die Satzungsänderung
Inhaltlich geht es bei der beantragten Satzungsänderung um formale Aspekte wie die zukünftige Wahl per Email sowie das Erreichen der Beschlussfähigkeit mit einfacher Mehrheit. Darüber hinaus haben wir aus aktuellen Anlass die Zielbestimmung der Verbandsarbeit ergänzt.
Die vorgeschlagen Änderungen der Satzung sind mit roter Schrift hervorgehoben. Die aktuelle Satzung des BiM e.V. finden Sie hier.
Sie haben keine Wahlunterlagen erhalten?
Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie diese in der Geschäftsstelle des BiM e.V. erneut einschließlich des frankierten Briefumschlags anfordern. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit, damit wir diese mit unseren Unterlagen abgleichen können.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Wahlzettel für die Wahl des Vorstandes und die Abstimmung über die Satzungsänderung selbständig auszudrucken und uns per Post zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass eine Übersendung per Email nicht möglich ist!