Vorstellung der DiGA-Rahmenvereinbarung durch die DiGA-Herstellerverbände
16. April 2021, 11:00 bis 12:30 Uhr
Mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurde ein neuartiger Ansatz beim Marktzugang von digitalen Versorgungslösungen im Gesundheitswesen eingeführt. Die Bundesregierung hat zur Implementierung der Leistungen dem Bundesverband Internetmedizin und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene die Aufgabe übertragen, eine Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe für die Vereinbarungen der Vergütungsbeträge zu schließen.
Fast ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen liegt nun die Rahmenvereinbarung nach §134 Abs. 4 SGB V vor. Dreizehn Herstellerverbände und der GKV-Spitzenverband verständigten sich zur Gestaltung der künftigen Verhandlungen des Vergütungsbetrages
Gemeinsam stellen die beteiligten Herstellerverbände die Inhalte der Rahmenvereinbarung vor und informieren über das Verfahren zur Verhandlung von DiGA-Vergütungsbeträgen.