Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV), des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller e.V. (BAH) und des Bundesverband Internetmedizin (BiM) zur Pressemitteilung des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns vom 17.9.2020

Apps auf Rezept müssen höchste Anforderungen erfüllen

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat gestern in einer Pressemitteilung zur „Vorsicht bei der Nutzung und Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA)“ aufgerufen. Dazu nehmen der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV), der Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.V. (BAH) und der Bundesverband Internetmedizin (BiM) wie folgt Stellung:

„Apps auf Rezept sollten keine Ausnahme sein, sondern zur Regel werden. Das ist auch gesetzlich so beabsichtigt. Wir verstehen die Bedenken der KVen als Signal für mehr Dialog und als Ansporn, für mehr Aufklärung zu sorgen. Digitale Gesundheitsanwendungen müssen zurecht die höchsten Anforderungen auch an Datenschutz, Datensicherheit und Qualitätssicherung erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Nachweis positiver Versorgungseffekte durch evidenzbasierte und vom BfArM geprüfte vergleichende Studien. Unsere Mitgliedsunternehmen arbeiten jeden Tag hart daran, diese Bestimmungen zu erfüllen, um Lösungen am Innovationsstandort Deutschland zu entwickeln. Uns ist bewusst, dass dieses neue Prüfverfahren noch nicht flächendeckend und im Detail bekannt ist. Deshalb laden wir die Vorstände aller KVen, die Vertreter der Kammern und der Fachgesellschaften ein, über die Anforderungen an Datenschutz und Evidenz in gemeinsamen Treffen zu sprechen, um ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln.“

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung!

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