Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Bericht aus den Verhandlungen der Rahmenvereinbarung

Pia Maier, Vorstand BiM e.V.

Ein Bericht von Pia Maier, Vorstand BiM e.V.

Der Komplexität Rechnung tragen…

Obwohl die Rahmenvereinbarung weitgehend geeinigt ist, hängt die Finalisierung nun schon eine ganze Weile greifbarer Nähe, aber eben doch außer Reichweite. Das liegt vor allem daran, dass einige Fragen der Schiedsstelle übergeben wurden oder noch werden – der Text ist ohne diese Entscheidungen aber nicht sinnvoll zu Ende zu verhandeln. Wie also ist der Stand der Dinge?

Die erste Frage, die der Schiedsstelle bereits vorliegt, ist die Einführung von Höchstbeträgen. Es verwundert nicht, dass die Verhandlungspartner hier zu einem Ergebnis kommen konnten, zumal es sich um eine gesetzliche Kann-Regelung handelt. Die Verbände der Hersteller sahen daher gar keine Notwendigkeit, sofort eine Höchstbetragsregelung zu verabschieden. Die Idee der Höchstbeträge stammt aus dem Arzneimittelbereich, wo mit diesem Instrument, dann wenn ausreichend generische Produkte auf dem Markt sind, teure Altoriginale den Preis entweder senken müssen oder nicht mehr erstattet werden. Hier wird nun ein Instrument zur Regulierung bei vielen Anbietern in einem Markt angewandt, der noch gar keine Chance zur Entfaltung hatte. Weder konnten sich Preise entwickeln, noch sind vergleichbare Produkte auf dem Markt, die sinnvolle Gruppen bilden könnten. Wenn überhaupt Höchstbeträge, hätten die aus Herstellersicht erst dann gegriffen, wenn ausreichend vergleichbare DiGA angeboten werden.

Diese Frage liegt nun also zur Entscheidung bei der Schiedsstelle. Umstritten ist auch die Frage wann DiGA, die vorläufig aufgenommen wurden, mit der Verhandlung beginnen. Aus unserer Sicht sinnvollerweise erst dann, wenn die Ergebnisse der Erprobung vorliegen. Der GKV-SV argumentiert mit der Sorge vor Verlusten, wenn höhere Nachforderungen vielleicht nicht eingetrieben werden können und möchte bereits im ersten Jahr die Verhandlung abschließen. Je nach Entscheidung in dieser Frage sind aber auch diverse andere Fristen und Festlegungen zu ändern.

Eine vorsichtige Prognose könnte sein, dass die Fragen in der ersten Januarhälfte entschieden und der Text dann finalisiert sein werden.

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Zustimmung zur Rahmenvereinbarung
Liebe BiM-Mitglieder, bitte seid darauf gefasst, dass wir dann relativ kurzfristig um die allgemeine Zustimmung zu dieser Rahmenvereinbarung bitten werden. Wir werden den Text auf dem BiM-Workplace zur Verfügung stellen. Wer sich dort noch nicht registriert hat, kann das bis dahin ja noch nachholen. Außerdem wird es ein virtuelles Meeting geben, bei dem die Rahmenvereinbarung vorgestellt wird. Wer im Vorfeld schon mal tiefer in die Materie einsteigen möchte, melde sich gern bei pia.maier@bundesverbandinternetmedizin.de.

Gern greifen wir eine Anregung aus unseren Reihen auf:
Wer hat bislang welche Erfahrungen im Prozess der DiGA Beratung durch das BfArM und im Antragsverfahren gemacht?
Bitte meldet euch schriftlich oder telefonisch, damit wir die Erfahrungen zusammentragen und einen gegenseitigen Lernprozess moderieren können. Pia.maier@bundesverbandinternetmedizin.de, 0162-2077858.

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