Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Sie wollen Mitglied werden?

Mitglied im Bundesverband Internetmedizin (BiM) kann jeder werden, der gemäß der Satzung vom 23. November 2012 die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

 

  1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können Anbieter von medizinischen Leistungen im Internet, insbesondere kassenrechtliche oder privatrechtliche Leistungserbringer und sonstige Gesundheitsunternehmen sowie deren Kooperationen, Netzwerke, Verbände, Genossenschaften und Vertreter sein. Außerdem können Patienten- / Userinitiativen und medizinische Selbsthilfegruppen ordentliche Mitglieder sein. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft ist ein positives nachhaltiges Engagement in der oder für die Internetmedizin.
  2. Die sonstige fördernde Mitgliedschaft ist für Firmen, Organisationen und Einzelpersönlichkeiten möglich, die, ohne unter Satz 1 zu fallen, daran interessiert sind, Leistungen in der Internetmedizin zu erbringen oder die Internetmedizin nachhaltig zu stärken. Dies gilt jedoch nur, soweit sie nicht gleichzeitig Inhaber oder Mitinhaber einer Firma sind oder in einem Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis mit einer Firma stehen, die nicht Mitglied im BIM ist, aber im Falle ihres Beitritts ordentliches Mitglied wäre.

 

Über Ihren Mitgliedsantrag entscheidet der Vorstand. Das Formular zum Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen. Die aktuell gültige Vereinssatzung im PDF-Format finden Sie hier.

Unsere Mitglieder

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