Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM)

Veranstaltungsrückblick: Intensivlehrgang „Digitale-Versorgung-Gesetz“

Bild Fachlehrgang

Am 29.4.2020 fand der diesjährige, in Kooperation zwischen den Gesundheitsforen Leipzig und dem Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM) ins Leben gerufene, Intensivlehrgang statt.

Die Veranstaltung fand dieses Jahr in Form eines Webinars statt und befasste sich inhaltlich mit dem 2019 im Bundestag beschlossenen „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ (DVG), welches für die Gesundheitsbranche die Chance bietet eine erhebliche Entwicklung auf Ebene der Digitalisierung zu vollziehen.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung lagen auf der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Strategie, Zertifizierung, Erstattung und Preisverhandlung im Rahmen des DVG. Anhand dieser Schwerpunkte berichteten verschiedene Referenten aus der Praxis über den Umgang und den Einfluss des DVG und welchen Stellenwert Digitale Gesundheitsanwendungen zukünftig erlangen werden. Neben der Vorstellung der Strategie im Umgang mit DiGAs und deren Nutzen und Chancen für die Gesundheitsbranche, wurde ein Einblick in die regulatorischen Anforderungen und deren Umsetzung im Rahmen der Medizinproduktezertifizierung für Digitale Gesundheitsanwendungen gegeben.

Die Möglichkeit der Implementierung von digitalen Gesundheitsanwendungen wurde aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. So gab die Techniker Krankenkasse, aus Sicht einer Krankenkasse, einen Einblick in den Umgang Digitaler Gesundheitsanwendung und deren Eingliederung in das Versorgungsangebot für den Kunden, die Handhabung der DiGAs innerhalb der Krankenkassen bis hin zur Abrechnung der Krankenkassen mit den Herstellern. Die Sichtweise der Hersteller wurde durch einen Erfahrungsbericht eines Pharmaunternehmen thematisiert, der den Umgang und die Möglichkeit darstellte, DiGAs in das Repertoire von Pharmaunternehmen zu integrieren. Abgerundet wurde die Einschätzung und Möglichkeit der Implementierung der DiGAs durch einen Beitrag des GKV-Spitzenverband, welcher wichtige Einschätzungen in die Erstattung und die Preisgestaltung der Digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere in mögliche Rahmenvereinbarungen und Preisverhandlungen mit den Herstellern, gab.

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